Salami, liebe Glaubensgenossen! Ich hab’ da mal eine Frage, stellvertretend für einen Freund von mir: Dieser hat sich im Urlaub in Saudi-Arabien unsterblich in ein 6jähriges Mädchen verliebt. Er möchte dorthin umsiedeln und eine Familie mit ihr gründen. Von seiten ihrer Familie ist wohl schon alles geregelt. Frage: Wäre es für ihn erlaubt, Unserem „Propheten“ (saws) sozusagen zuvorzukommen, der ja erst, als seine Kindfrau Aisha immerhin schon 9 Jahre alt war, zu ihr gesagt haben soll: „Komm, leg deine Puppen weg, und steig zu mir ins Bett“? Und wir sollen uns ja den „Propheten“ zum Vorbild nehmen, hat Allah gesagt. Klar, nach dem Ungläubigen-Recht hier in der zu Islamisierenden Republik und späteren Theokratie Germanistan wäre das sowohl bei einer 6- als auch einer 9-jährigen verboten, aber in Sau-die-Arabien? Kennt sich vielleicht jemand mit dem Recht dort aus?