„Nachdem Mohammed von Medina aus wiederholt die Karawanen der Mekkaner überfallen und reiche Beute gemacht hatte, z.T. unter Missachtung der unantastbaren Gesetze der Araber, forderte er die Mekkaner in mehreren Schlachten heraus ...“ (zitiert nach: „Geführt von Daemonen: Mohammed im Urteil seiner Zeitgenossen“ von A. Mertensacker)KOMMENTAR: Für Diebstahl im Rahmen eines Karawanenüberfalls hätte dem „Propheten“ nach dem von ihm selbst (bzw. seinem Alter Ego „Allah“) erlassenen Recht die Hand abgehackt werden müssen. Doch dies geschah natürlich nicht, da der selbsternannte „Prophet“ sich für etwas Besseres hielt und insofern über dem Recht zu stehen meinte: ein weiterer Beleg für den eher ungöttlichen Opportunismus des Analphabeten aus der Wüste...



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