Liebe GlaubensgenossINNen, kürzlich las ich im Internet folgende haarsträubende Nachricht:
„Keine Sozialhilfe bei "Vollverschleierung" ! Musliminnen, die sich weigern ihre "Vollverschleierung" abzunehmen, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Eine solche Entscheidung der Stadt Mainz mit der einer jungen Frau die Sozialhilfe gestrichen wurde, bestätigte kürzlich das Mainzer Verwaltungsgericht. Zur Begründung war von Seiten der Behörde ausgeführt worden, dass die Frau auf dem Arbeitsmarkt wegen ihrer Vollverschleierung nicht vermittelbar sei. Da sie sich aber weigere, dieses "Vermittlungshindernis" zu beseitigen, habe sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt.
Diese Auffassung wurde vom Verwaltungsgericht rechtlich nicht beanstandet. Aus der Tatsache, dass die Frau sich weigerte die Vollverschleierung abzulegen, zog das Gericht den Schluss, dass sie nicht bereit sei, sich in eine Arbeitsstelle vermitteln zu lassen.“
Ich persönlich sehe dieses Urteil sehr, sehr KRITISCH und fordere MEHR TOLERANZ in diesem Land: z.B. für meine äußerst fromme Busenfreundin Amina, die, um nicht in die Hölle zu kommen, sogar Burka trägt, öfter mal gegen eine Laterne knallt (aber selbst das, so sagt sie, geschieht im Namen Allahs) und allein schon deshalb (sozial)hilfebedürftig ist – hier ein kleines religiöses Gedicht von ihr:
„Oh Allah, was wird aus deiner frommen Dienerin im Ungläubigenland,
wenn auch mir die Sozialhilfe wird verbannt?
Dafür, dass wir, Allahs schwarze Witwen, netterweise den Westen mit unserer Verhüllungsreligion beglücken,
soll der ungläubige Sozialstaat gefälligst auch Kohle rausrücken,
die wir dann unsren Geschwistern für den Djihad können überweisen,
die dann mit Sprengstoff als Geschenk in den Westen einreisen“



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