Bundesinnenminister Wolfgang Schäbule will Online-Durchsuchungen von Computern ohne richterliche Genehmigung ermöglichen. Dies berichtet die Berliner Zeitung.

Das Blatt beruft sich auf einen Gesetzesentwurf. Demnach sollen die Fahnder des Bundeskriminalamts auch dann spionieren dürfen, wenn unverdächtige Bürger betroffen sind. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Rechner von mehreren Personen genutzt wird. Erst wenn nach drei Tagen keine richterliche Erlaubnis vorliegt, muss die Online-Durchsuchung beendet werden - so der Entwurf, der demnächst im Bundeskabinett diskutiert werden soll.

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