Ausgetrickst: Verfassung ohne Volksabstimmung

Unter dem Namen “Reform” soll dem Volk nun wieder abgestandene Politik in aufpolierten Schläuchen verkauft werden. “Reformvertrag” nennen die europäischen Staats- und Regierungschefs das Machwerk, das sie beim EU-Gipfel am Donnerstag (18. Oktober) und Freitag (19. Oktober) in Lissabon beraten. Hinter diesem Namen verbirgt sich aber zu weiten Teilen jene “EU-Verfassung”, die die Bürger der Niederlande und Frankreichs bei Volksabstimmungen im Mai 2005 abgelehnt hatten.

“Frau Bundeskanzlerin, liebe Angela …” Barroso und Merkel im Juni 2007

Ausgeheckt hat diesen Taschenspielertrick Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft hat sie den “Reformvertrag” im Juni 2007 auf den Weg gebracht.

Bereits im Dezember 2007 möchte die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft den “Reformvertrag” durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten unterschreiben lassen. Bis 2009 sollen die nationalen Parlamente das Vertragswerk dann ratifizieren.

Volksabstimmungen wie bei der EU-Verfassung soll es darüber aber nur in Irland und vielleicht noch Großbritannien geben. Trotzdem soll der Vertrag die Arbeit der Europäischen Union (EU) auf eine neue Grundlage stellen.

Effizienz statt Demokratie

Der “Reformvertrag” - ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag - soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen. Von mehreren Seiten wie beispielsweise dem ehemaligen französischen Präsidenten Valerie Giscard d’Estaing wird kritisiert, dass der Reformvertrag bloß “kosmetische” Änderungen vornehme und die Inhalte des EU-Verfassungsvertrags lediglich anders darstelle, um diese “leichter verdaulich” zu machen und Referenden zu vermeiden.

Im Gegensatz zum geplanten Verfassungsvertrag soll der “Reformvertrag” die bisherigen Verträge aber nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Dennoch entspricht er in weiten Teilen dem abgelehnten Verfassungsvertrag.

Auch er möchte das Prinzip der Einstimmigkeit von Entscheidungen im Ministerrat abschaffen. Bei inzwischen 27 Mitgliedsstaaten werde die EU sonst handlungsunfähig, beteuern die Regierungschefs der großen Mitgliedsländer.

Tatsächlich wirksam werden soll das Prinzip der “Doppelten Mehrheit” aber erst in den Jahren 2014 bis 2017. Damit trägt der Vertrag den Bedenken Polens und anderer Mitgliedsländer Rechnung, die sich durch die “Doppelte Mehrheit” in ihren Entscheidungsrechten eingeschränkt fühlen.

Vorerst bleibt es also bei dem im Vertrag von Nizza festgelegten Verfahren zur Herstellung von Mehrheitsentscheiden und bei der Beschränkung der Entscheidungen auf die bisher bereits vereinbarten Rechtsgebiete.

Weiterhin wird es in der EU demzufolge auch keine “Gesetze” geben, sondern “Regulationen”, die die Mitgliedsländer direkt binden, sowie “Direktiven”, die die Mitgliedsstaaten hinterher selbst in nationales Recht umsetzen müssen.

Allerdings sind das alles nur Worthülsen, die den Macht-Zuwachs der Vertreter Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands im EU-Ministerrat nur verschleiern. Dieses Gremium bleibt nach wie vor die eigentliche Macht-Zentrale der EU.

Ministerrat versus Gewaltentrennung

Die bisherige Struktur der EU widerspricht allen demokratischen Grundsätzen: Grundsäule des demokratischen Staatswesens ist die Gewaltentrennung nach Charles de Secondat, Baron de Montesquieu. Danach sind Legislative, Exekutive und Jurisdiction voneinander unabhängig.

Schon in der Bundesrepublik besteht diese strikte Trennung der Gewalten nicht vollständig: Richter werden von den Richter-Wahlauschüssen der Länder ernannt, in denen die jeweiligen Parlamente und Regierungen das Sagen haben. Auf ähnliche Weise werden auch Bundesrichter bestellt.
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Politblog.net » EU-Reformvertrag: Aufrüstung, Überwachung und freie Fahrt fürs Kapital