Alleintäter-These widerlegt
Dabei haben sich gerade in jüngerer Zeit weitere Anhaltspunkte für die Unhaltbarkeit dieser These ergeben. Als sich nach dem Anschluß der DDR an die BRD Anfang der 1990er Jahre die Archive in Ostdeutschland öffneten, waren auch die Originalakten des Reichstagsbrandprozesses von 1933 (von Politischer Polizei, Reichsgericht und Oberreichsanwalt) erstmals allgemein zugänglich. Der Verfasser dieses Beitrags gehört zu den ersten Forschern, die diese Akten einsehen und vollständig auswerten konnten. Die Ergebnisse dieser Forschungen liegen inzwischen gedruckt vor10. Sie bestätigen in weiten Teilen die Erkenntnisse, zu denen eine interdisziplinäre Forschergruppe um den Schweizer Historiker und ehemaligen Direktor des Historischen Instituts der Universität Bern, Prof. Walther Hofer, bereits in den 1970er Jahren gelangt war.11 Kernstück der damaligen Untersuchungen, an denen auch der spätere Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs Christoph Graf leitend mitgewirkt hatte, war ein Gutachten des Thermodynamischen Instituts der TU Berlin. Die Expertise gelangte zu dem eindeutigen Schluß, daß Marinus van der Lubbe den Großbrand im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes unmöglich allein in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit und mit den von ihm verwendeten Brandmitteln (Kohlenanzünder) verursacht haben konnte – es sei denn, der Raum wäre zuvor entsprechend präpariert gewesen. Die Expertise bestätigte die Gutachten der seinerzeit vom Reichsgericht bestellten Sachverständigen, die, bei Unterschieden im Detail, zum gleichen Ergebnis gekommen waren, nämlich, daß van der Lubbe Mittäter gehabt haben muß. Einer dieser Gutachter, der chemische Brandsachverständige Dr. Wilhelm Schatz, hatte überdies an allen Brandstellen des Plenarsaals Spuren einer selbstentzündlichen Flüssigkeit entdeckt (Phosphor in Schwefelkohlenstoff), die identisch ist mit der Substanz, die seinerzeit auch die Berliner SA benutzt hatte, um z. B. gegnerische Plakate zu zerstören. Die Auswertung der nun zugänglichen Ermittlungsakten ergab u. a., daß van der Lubbe noch weniger Zeit für die Brandlegung im Reichstagsgebäude gehabt hatte, als man bislang annahm: nämlich nur maximal 15 Minuten. Die Nazigrößen *Hitler, Göring und Goebbels, auch dies geht aus den Akten hervor, waren weit früher am Tatort, als sie gegenüber dem Reichsgericht zugaben. Im Falle Görings läßt dies nur den Schluß zu, daß er vorab von der Brandstiftung informiert gewesen sein muß.
Inzwischen wurden weitere brandtechnische Untersuchungen durchgeführt, die eine Alleintäterschaft van der Lubbes so gut wie ausschließen. Eine Untersuchung des Allianz-Zentrums für Technik (AZT) aus dem Jahr 2005 kam zu dem eindeutigen Ergebnis: »Mit den Mitteln (…), die van der Lubbe verwendet haben soll, hätte die Zeit nicht ausgereicht – es sei denn, er hatte Helfer«, so Gutachter Dr. Peter Schildhauer. Ein identisches Ergebnis erbrachte ein Experiment im Rahmen der ZDF-Sendung »Abenteuer Wissen«, das im Juni 2007 unter Beobachtung der Berliner Feuerwehr und des Landeskriminalamts Berlin durchgeführt wurde. Bei den Brandversuchen wurden Materialien verwandt weitgehend ähnlich denen, die sich 1933 im Plenarsaal befanden; van der Lubbes Weg durch das Reichstagsgebäude wurde auf Basis der originalen Ermittlungsakten rekonstruiert. Dabei zeigte sich, daß er in der kurzen Zeit gerade einmal seine Jacke in Brand setzen konnte, nicht aber den Vorhang, mit dem er angeblich das Feuer im Plenarssal gelegt haben will.
Zauberformeln und Nebelkerzen
Bis heute haben die Anhänger der Einzeltäterthese keinerlei Forschungsergebnisse vorgelegt, die ihre These stützen bzw. die oben genannten wissenschaftlichen Gutachten und Expertisen widerlegen würden. Außer unbewiesenen Behauptungen und längst widerlegten Fälschungsvorwürfen sowie offenkundigen Manipulationen haben sie nichts zu bieten. Auch eine von Mommsen angeregte semi-fiktionale Publikation12 folgt dieser Linie. Alle Fakten, die der Alleintäterthese zuwiderlaufen, werden darin konsequent ignoriert bzw. geleugnet oder ins Gegenteil verkehrt. Mommsen steuerte zu der Propagandabroschüre sogar ein Vorwort bei. Darin brandmarkte der Großhistoriker in einem Rundumschlag alle als »Verschwörungstheoretiker«, die wie der bekannte Zeithistoriker Karl Dietrich Bracher nach wie vor nicht an die Alleintäterthese glauben wollen. Das einzig Neue: die Behauptung, mittels des sogenannten »Backdraft«-Effekts (schon lange als »Rauchgasexplosion« bekannt) sei der Reichstagsbrand spielend als das Werk eines einzelnen zu erklären. »Zum Phänomen des ›Backdraft‹ passen alle bekannten Details des Brandes im Reichstagsplenarsaal«, heißt es darin. Damit hat der Verfasser freilich ein fulminantes Eigentor geschossen. »Unterstellt man die Richtigkeit dieser Aussage«, so Prof. Karl Stephan vom Institut für Technische Thermodynamik und Thermische Verfahrenstechnik der Universität Stuttgart, »so beweist sie allerdings das Gegenteil von dem, was bewiesen werden soll, denn ein ›Backdraft‹ wäre vor allem dann wahrscheinlich, wenn man zuvor flüssige Brennstoffe in den Plenarsaal eingebracht hätte«. Stephan folgert: »Keinesfalls läßt sich damit die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes begründen.« Auch das Zauberwort »Backdraft« entpuppt sich hinsichtlich seines angeblichen Beweiswerts für die Alleintäterthese also bei näherem Hinsehen als bloße Nebelkerze.
Funktion der Legende
Der Reichstagsbrand und die Art und Weise, wie die Nazis ihn politisch »gestaltet« und instrumentalisiert haben, um den permanenten Ausnahmezustand zu legitimieren, widerspricht nicht nur der These von der »Legalität« des Nazimachtantritts. Vom Nebel befreit, in den ihn die Vertreter der Naziunschuldsthese gehüllt haben, entlarvt er darüber hinaus die rationalisierende Behauptung aller Steigbügelhalter und Mitläufer, »man habe die Absichten der Nazis und ihre Art der systematischen Repression und Feinderklärung zu Beginn noch nicht erkennen können«. Ohne Frage hat sich die Nazidiktatur vor allem während des Krieges und bei der Durchsetzung der »Endlösung der Judenfrage« dynamisch brutalisiert. »Ihre menschenverachtende Brutalität und ihr Terrorcharakter waren jedoch im Februar/März 1933 durchaus schon erkennbar – für alle, die Augen hatten zu sehen, Ohren zu hören und ein Gewissen, das sich nicht im nationalsozialistischen Ausnahmezustand befand. Darum ist der Reichstagsbrand noch heute ein ›historischer Lernort‹« – so Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig.
Das dürfte zu einem guten Teil erklären, warum die Einzeltäterthese ihrer absoluten wissenschaftlichen Unhaltbarkeit zum Trotz bis heute Nachbeter findet. Bezeichnenderweise sitzen diese bevorzugt in den Redaktionssesseln führender Mainstream-Medien, denen »Volksaufklärung und Propaganda« bekanntlich ganz besonders am Herzen liegen.
1 Dieter Deiseroth, »Die Legalitäts-Legende. Vom Reichstagsbrand zum NS-Regime«, Blätter für deutsche und internationale Politik 2/2008, S. 91–102, Zitat S. 94.
2 Vgl. auch: Rudolf Diels: »Die Nacht der langen Messer ... fand nicht statt«. Der Spiegel, Hamburg, 7.7.1949. Rudolf Diels: Lucifer ante portas, Zürich 1949, Stuttgart 1950
3 Stehen Sie auf, van der Lubbe«. Der Reichstagsbrand 1933 – Geschichte einer Legende. Nach einem Manuskript von Fritz Tobias«, in: Der Spiegel, 43/1959-1-2/1960. Fritz Tobias: Der Reichstagsbrand: Legende und Wirklichkeit, Rastatt 1962.
4 »Ich bin ein Lump, Herr Staatsanwalt«. Die Serie mit dem Untertitel: »Gehenkte machen Revolution. Vom Schicksal der Laszlo Rajk, Traitscho Kostoff, Rudolf Slansky und anderer geehrter Toter.« begann im Spiegel 10. Jg. Nr.46 vom 14.11.1956. Die 9. Folge (11. Jg. Nr. 3 vom 16.1.1957) bezog sich dezidiert auf van der Lubbe. Schmidt versuchte darin den Nachweis zu erbringen, daß der Angeklagte während des Prozesses keinesfalls unter Drogen gestanden haben könne. Van der Lubbes Aussage, er sei der allein verantwortliche Täter gewesen, erklärte Schmidt für glaubhaft, den Reichstagsbrandprozeß stellte er als im wesentlichen rechtsstaatliches Verfahren dar. Wigbert Benz: Paul Carell. Ribbentrops Pressechef Paul Karl Schmidt vor und nach 1945, Berlin 2005.
5 Ernst Piper: »Als der Reichstag brannte«, Spiegel online,, 8. Februar 2008; »Flammendes Fanal«, 25.02.2008, Spiegel TV, 22.50-23.20 Uhr, SAT.1.
6 Die Arbeit wurde erst 40 Jahre später, lange nach dem Tod Schneiders veröffentlicht (Hans Schneider: Neues zum Reichstagsbrand? Eine Dokumentation. Ein Versäumnis der deutschen Geschichtsschreibung, Berlin 2004.
7 In Stuttgart saß damals als Chef der Landesregierung von Baden-Württemberg Kurt Georg Kiesinger, ehemaliger Verbindungsmann zwischen Goebbels und Ribbentrop zur Abstimmung der Auslandspropaganda (Spezialgebiet: Nachrichtenfälschung).
8 Leserbrief »Einzeltäterthese ist falsch«, in: FAZ, 21.01.2008.
9 U. Backes. K. H. Janßen, E. Jesse, H. Köhler, H. Mommsen, F. Tobias: »Reichstagsbrand. Aufklärung einer historischen Legende«, München 1986
10 Alexander Bahar/Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird, Berlin 2001.
11 Walther Hofer, Eduard Calic, Christoph Graf, Friedrich Zipfel: »Der Reichstagsbrand. Eine Dokumentation«, neu hg. u. bearb. von Alexander Bahar, Freiburg i. Br. 1992
12 Autor ist der Welt-Redakteur S.F. Kellerhoff. Das Büchlein wurde im Vorfeld des 75. Jahrestags in einer konzertierten Aktion vom Spiegel und der Springer-Presse gepusht und mit Lob übergossen.
27.02.2008: Kein Zufall der Geschichte (Tageszeitung junge Welt)



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