Eine inzwischen zwanzig Jahre alte Studie, deren Veröffentlichung ein Schweizer Gericht verhinderte stellt fest, dass Nahrung aus der Mikrowelle beunruhigende Veränderungen im menschlichen Blut verursacht. In nachfolgenden Untersuchungen ergaben sich noch mehr Beweise, dass Mikrowellenöfen ein großes Risiko für die menschliche Gesundheit sind.
Bereits 1989 machte der Schweizer Nahrungswissenschaftler Dr. Hans-Ulrich Hertel, beunruhigende Entdeckungen über Mikrowellenöfen. Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft er für die Veröffentlichung seiner Entdeckungen.
Veränderungen im Blut
Jede Nahrung, die in der Mikrowelle gekocht oder aufgetaut wird, kann beim Verzehr Veränderungen im Blut verursachen. Ein ähnlicher pathologischer Prozess, der auch bei Krebs nachwiesen werden kann.
Per Gerichtsbeschluss mundtot gemacht
Hans-Ulrich Hertel wurde lange Zeit von den Mikrowellenöfen-Herstellern an der Veröffentlichung seiner Studien juristisch behindert. Seine Gegner konnten ihn mit Hilfe der Schweizer Gerichte mundtot machen. Im März 1993 verbot das Kantonalgericht von Bern Dr. Hertel, seine Forschungsergebnisse zu publizieren.
Eine Zuwiderhandlung hätte ihm SF 5000 oder ein Jahr Haft gekostet. Das federale Gericht in Lausanne bestätigte 1994 dieses Urteil. Das Gericht begründete dieses Urteil mit dem schweizerischen Gesetz gegen unfairen Wettbewerb, der Diskriminierung, unrichtige, täuschende und unnötige Schäden anrichtende Behauptungen gegen den Hersteller und seine Produkte. (Journal of Natural Sciences, 1998; 1:2-7)
Dieses Gesetz vertritt ausschließlich die Interessen von Handel und Industrie. Dieses Gesetz machte auch die Schweizer Presse mundtot, damit jede Aussage, die als Kritik an den Mikrowellen angesehen werden konnte, zu einem Prozess führte.
Europäischer Gerichtshof für Menschrechte schritt ein
Im August 1998 erklärte das Europäische Gericht für Menschenrechte, dass das Urteil vom Schweizer Gericht gegen Dr. Hertel ungültig war. Es hatte gegen das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verstossen. Die Schweiz musste aufgrund dieses Urteils einen Ausgleich von SF 40.000 bezahlen.
In der Zwischenzeit werden die Entdeckungen von Dr. Hertel durch vielfältige Forschungsergebnisse bestätigt.
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Mikrowelle & Krebs



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Hans-Ulrich Hertel wurde lange Zeit von den Mikrowellenöfen-Herstellern an der Veröffentlichung seiner Studien juristisch behindert. Seine Gegner konnten ihn mit Hilfe der Schweizer Gerichte mundtot machen. Im März 1993 verbot das Kantonalgericht von Bern Dr. Hertel, seine Forschungsergebnisse zu publizieren.
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