Auferstehung vor dem Tode


In Vers 16 des Kapitels 2 der Bhagavad-Gita wird gesagt, dass die Weisen, die die Wahrheit sehen, erkannt haben, dass das Inexistente ohne Dauer und das Existente ohne Ende ist.


Unser irdisches Leben ist nicht von Dauer und endet mit dem Tod. Das göttliche Prinzip (göttliche Seele) in uns ist existent. Es wird nicht geboren und nicht vergehen. Es ist jedoch tief in unserer Persönlichkeit versunken. Wir sind die aktuelle Persönlichkeit, in welche diese Seele re-inkarnierte. Ein ganzen Stammbaum vorangegangener Persönlichkeiten bewohnte unsere Seele, ohne dass sie nach deren Tod auferstehen konnte. Bevor die göttliche Seele auferstehen kann, muss erst das Karma dieser eingelöst werden bzw. die Erbschuld muss abgetragen werden. Dies kann nur durch die derzeitige Persönlichkeit vor ihrem Tod geschehen. Was auf der Erde angehäuft wurde, muss auch auf der Erde beseitigt werden.


Deshalb muss die Auferstehung aus der irdischen Gefangenschaft vor dem persönlichen Tod erfolgen.


Eine Auferstehung nach dem Tode kann nur so verstanden werden, dass das alte Karma, die Erbschuld, die Trennung von Gott, die Sünde in der Persönlichkeit erst sterben muss, bevor die so befreite Seele auferstehen kann.


Dein Leben kannst nur Du verwandeln

Mit ihm stirbt dann all Dein Handeln


Meint kohlchen