Und die Fahndung nimmt kein Ende. eDonkey im Visier
Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server
Staatsanwaltschaft und Musikindustrie haben heute Mittag in Köln eine positive Zwischenbilanz ihrer Aktion gegen Nutzer des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gezogen. "Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die Musikindustrie", sagte John Kennedy, Chef der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), der eigens aus London angereist war.
Die Ermittlungsbehörden hatten Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Zwei Monate lang wurden sämtliche Dateiaustauschangebote an diesem Server mitgeschnitten, zu jeder ermittelten IP-Adresse stellten die Ermittler fest, welche Dateien für den Tausch angeboten wurden. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen. Diese wurden inzwischen namentlich identifiziert und müssen nun mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Details zum überwachten Server verriet Staatsanwalt Jürgen Krautkremer "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Man wolle Straftätern keine Gelegenheit geben, aus den Ermittlungsmethoden zu lernen und sich anzupassen. Er verriet nur, dass der Server sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln im Erftkreis befunden habe. Die überwachten Server selbst seien bei der Durchsuchungsaktion nicht beschlagnahmt worden, der Betrieb sei soweit legal. Kriminalhauptkommissar Karl Rath bestätigte, dass auch der Hinweis auf den Server von der Musikindustrie kam.
Staatsanwalt Krautkremer erläuterte, nur wenn mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden, sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Insgesamt kam es demnach bis zum frühen Nachmittag zu 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Rechner und große Mengen weiteres Beweismaterial wurden sichergestellt, darunter Tausende von CDs.
Die ermittelten Tauschbörsennutzer müssen jetzt nicht nur mit zivilrechtlichen, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Es handelt sich hier um einen Straftatbestand", erklärte Krautkremer. Die Staatsanwaltschaft habe also keine Wahl, ob sie hier tätig werde. Die Musikindustrie hat Strafanträge gegen die identifizierten Nutzer gestellt.
IFPI-Chef Kennedy nutzte die Pressekonferenz in Köln für eine Positionsbestimmung. Er bedauerte die strafrechtlichen Maßnahmen, fügte aber hinzu: "Wenn es keine Konsequenzen gibt, hören die Leute nicht damit auf, Musik zu stehlen". Sein Verband habe sich in den vergangenen Jahren sehr darum bemüht, die Nutzer über die Folgen des Dateientauschs zu informieren. Jetzt will er die Provider in die Pflicht nehmen. "Wichtig ist, dass jetzt die Internet-Service-Provider ihre Kunden aufklären, dass dies illegal ist."
Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Krautkremer legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden selbst durchgeführt worden sei. proMedia habe bei der Zuordnung der geschädigten Rechteinhaber geholfen. Insgesamt wurden 800.000 angebotene Dateien protokolliert, bisher wurden aber nur die angebotenen Musikstücke identifiziert.
Die deutsche Landesgruppe der IFPI teilt mit, zur Überwachung des Servers sei eine eigens entwickelte Software eingesetzt worden. Während der zweimonatigen Überwachung seien insgesamt 14 Gigabyte Logdateien angefallen. Ein einzelner identifizierter Tauschbörsennutzer soll nach den Angaben über 8000 verschiedene Dateien zum Tausch angeboten haben, die große Mehrheit der erfassten Tauschteilnehmer habe aber nur wenige Dateien angeboten.
Die Auswertung des heute sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich mehrere Wochen benötigen. Die Polizei erwartet, alles zu finden, was in Tauschbörsen vorzufinden ist, "bis hin zu Kinderpornographie". Bei den identifizierten Tauschbörsenbenutzern handele es sich um einen Querschnitt durch die Bevölkerung.
Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landsgruppe der IFPI, betonte den Abschreckungseffekt der Aktion: "Anonymität, hinter der sich viele sicher glauben, ist eine Schimäre", Tauschbörsennutzer könnten sich nicht in Sicherheit wiegen. Er machte eine "Flutwelle von Internetpiraterie" für die Umsatzprobleme der Musikindustrie verantwortlich. Es sei sehr schwer, legale Downloadangebote aufzubauen, wenn der Markt von illegalen Angeboten überschwemmt sei. Bisher habe die Musikindustrie in Deutschland insgesamt rund 4000 Strafanträge gegen Filesharer gestellt. Mit der heutigen Aktion habe sich die Zahl an einem Tag nahezu verdoppelt. (Torsten Kleinz) / (anw/c't)
Quelle: heise online.de
Azubi muss 8500 Euro Strafe und Schadensersatz zahlen
Erstmals ist in Deutschland ein junger Mann verurteilt worden, der illegal Musik über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte. Der 23-jährige müsse insgesamt 8500 Euro Strafe und Schadenersatz zahlen, weil er tausende Musiktitel im Netz angeboten habe, teilte das Amtsgericht Cottbus heute mit. Nach Angaben der deutschen Phonoverbände habe der Auszubildende über die Tauschbörse KaZaa die Musik ins Netz gestellt. Bei einer Durchsuchung seien 6 000 MP3-Dateien beschlagnahmt worden. Der Internet-Provider hatte die Identität des Musikpiraten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. (Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 57/04)
Der junge Mann wurde in einem Blitzverfahren verurteilt. Dabei war zuerst die Mutter des Auszubildenden an einem Tag Anfang Mai von der Arbeitsstelle abgeholt worden worden, kurz danach sei ihr Sohn ebenfalls zu Hause erschienen. Die Polizei habe neben den MP3-Dateien rund 100 Rohlinge mit weit mehr als 1 000 Musiktiteln beschlagnahmt. Der Mann sei dann am Nachmittag wegen seines geringen Einkommens zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Wenig später sei angesichts der umfangreichen Musikangebote außergerichtlich ein Schadenersatz von 8 000 Euro vereinbart worden. Außerdem müsse der Mann die Gerichtskosten tragen.
Der Phonoverband hat bisher in 68 Fällen Anzeige gegen mutmaßliche Musikpiraten gestellt. Bei einer weiteren Hausdurchsuchung seien in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers mit tausenden Musiktiteln beschlagnahmt worden, obwohl der Mann nur 25 Original-CDs besitze. Der Mann habe die Taten gestanden, teilte der Verband weiter mit.
"Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden folgen", sagte der Verbandsvorsitzende Gerd Gebhardt. In Deutschland sei die Aufklärung über illegale Tauschbörsen am höchsten in Europa. 79 Prozent der Deutschen wüssten, dass Musikangebote im Internet praktisch immer illegal seien.
Die deutsche Musikindustrie hatte in den vergangenen Jahren angesichts des drastischen Umsatzrückgangs und eines Anstiegs im Verkauf von CD-Rohlingen den Nutzern von Internet-Tauschbörsen den Kampf angesagt. Illegale Börsennutzer können über die so genannte IP-Adresse ihres Computers identifiziert werden. Die Internet-Provider müssen der Staatsanwaltschaft die Angaben zur Verfügung stellen. Neben dem strafrechtlichen Verfahren droht dem Musikpiraten danach eine zivilrechtliche Klage und Schadenersatz.
Im Jahr 2003 sind nach Schätzungen gut 600 Millionen Titel allein in Deutschland aus dem Netz heruntergeladen worden. Nach Verbandsangaben geben Nutzer von Tauschbörsen wesentlich weniger Geld für Musik aus. Seit einigen Monaten wird über mehrere Plattformen verstärkt legale Musik gegen Bezahlung im Internet angeboten.
Quelle: teltarif.de / dpa / Marie-Anne Winter



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